Bayrischer Rundfunk Online-Auftritte – 3-Stufen-Test – Angebote mit längeren Archivzeiten genehmigt 21. Juli 2010
Posted by DL2MCD in Mal was Positives.trackback
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im WWW sind leider ein problematisches Thema – inzwischen hat es ja auch den ORF erwischt, der lange besser dastand als die ARD, weil er nie so unverschämt war wie die Sender der letzteren und weder für PCs zusätzliche Rundfunkgebühren noch mal eben E-Mails Dritter kassieren wollte.
Ich fand es jedoch nie gut, daß die Archivdauern der Beiträge (ob Text, Audio oder Video) auf 7 Tage beschränkt sein sollten – das Netz lebt von Verlinkungen und URLs müssen Bestand haben. Sonst kann man es auch gleich sein lassen.
Ich habe auch dementsprechend beim 3-Stufen-Test argumentiert, bei dem jeder, auch interessierte Privatpersonen, seine Kommentare abgeben konnte (was aber kaum jemand wußte, mir sagte es auch nur ein ARD-Mitarbeiter). Offensichtlich mit Erfolg:
1 Jahr für Dokumentationen ist jetzt möglich, 5 Jahre für Bildung, unbegrenzt für Geschichtliches.
Außerdem dürfen alte Inhalte wieder online gestellt werden, wenn das Thema wieder aktuell wird, ob anläßlich einer Programmwiederholung oder wegen aktueller Ereignisse.
Detailliert kann man es in diesen 166 Seiten PDF nachlesen.
Was die Zuschauer in Communities der Sender hinterlassen, wird übrigens gelöscht, wenn diese sich nicht mehr einloggen:
Nutzergenerierte Inhalte sind an die Verweildauer eines redaktionell veranlassten Inhalts gebunden. Die Verweildauer nutzergenerierter Inhalte in Communities ist auf maximal zwei Jahre nach der letzten Anmeldung (Login) eines Community-Mitglieds begrenzt. Streichungen, Sperrungen und Bearbeitungen aus Gründen der redaktionellen Verantwortung sind davon unbenommen zu jedem Zeitpunkt möglich.
Beim Teletext sind 6 Monate zulässig.
Interessant übrigens:
Derzeit werden die im TMK vorgesehenen Verweildauern vom BR nicht ausgeschöpft.
(Man speichert meist doch nur eine Woche…)
Gegen die Sendungsbezogenheit habe ich dagegen nicht argumentiert, da hier der öffentlich-rechtlich Rundfunk tatsächlich eine unfaire Konkurrenz zu den privaten Verlagen wäre, wenn er beliebige Inhalte gebührenfinanziert online stellen dürfte. Auch wenn es natürlich sowohl für Mitarbeiter als auch Leser schön wäre.
Der Intendant hat dabei dafür argumentiert, die Sendungsbezogenheit aufzugeben – bislang wird diese beim Bayrischen Rundfunk genau beachtet, wie ich aus eigener Mitarbeit dort weiß.
Es gibt natürlich nachvollziehnbare Argumente gegen den Sendungsbezug, beispielsweise:
Die derzeitige Definition des Sendungsbezugs sei verfassungsrechtlich problematisch, nämlich wenn gegenüber der Rechtsaufsicht der Nachweis zu führen sei, ob ein Angebot tatsächlich sendungsbezogen sei. Dies berge die Gefahr der Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutzes und der Freiheit der Berichterstattung, die durch die Pflicht zur Offenlegung der verwendeten Materialien und Quellen tangiert sein könnten.
Wo ich es allerdings leider besser weiß, sind die auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu findenden Bilderklickstrecken:
Die angebotenen Bildergalerien seien kein eigenständiges Telemedium, denn sie stünden stets im Kontext zu einer Berichterstattung, Sendung oder Programmaktion. Alle Elemente auf BR-online würden nach redaktionell-journalistischen Kriterien ausgewählt und ihr Einsatz im jeweiligen Angebot von Mitarbeitern der Online-Redaktion gesteuert. Sie seien immer eingebettet in ein redaktionell-thematisches Umfeld und insofern unter journalistischen
Gesichtspunkten ausgewählt und in das Gesamtangebot integriert. (Kommentierung zu den VPRT-Screenshots, S. 13 bis 18)
Klar gibt es Klickstrecken nur in Beiträgen. Aber ihr Zweck ist dennoch leider nur: Möglichst viele Klicks. Auf Kosten der Zuschauer, die irgendwann RSI bekommen.
Daß man meine Eingaben tatsächlich gelesen hat, ist übrigens hier zu sehen:
Demgegenüber kritisiert eine Privatperson das Verbot der Verlinkung auf andere Presseerzeugnisse.
Links gehörten zum Konzept des World Wide Web und es würden auch kommerzielle Verlage auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlinken.
Dies ist meine persönliche Meinung, wie auch die gesamte Eingabe – ich habe nicht die Interessen von Verbänden vertreten. Es darf tatsächlich von Redakteuren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf kommerzielle Verlagsseiten verlinkt werden (z.B. Heise, Spiegel online). Dies wird oft kritisiert, doch wissen die Kritiker nicht, daß es den Redakteuren schlicht nicht erlaubt ist, derartige externe Links zu setzen, beispielsweise als Quellenangabe. Der Grund ist natürlich, daß man sich nicht in die Gefahr bringen will, als „Schleichwerber“ dazustehen. Dementsprechend befindet der externe Gutachter auch:
BR-online liege beim Anteil an Links in Artikeln zu anderen Internetangeboten im unteren Durchschnitt. Umfangreich werde bei BR-online allerdings zu verwandten Artikeln auf der eigenen Website verlinkt. Positiv falle für BR-online ins Gewicht, dass die Artikel umfangreich mit Hintergrundinformationen und Dossiers zum Thema verlinkt seien.
Beim bayrischen Rundfunk hatte ich eine Stellungnahme eingereicht, weil dieser Sender ja tatsächlich für mich zuständig ist. Außerdem hatte ich beim Südwestrundfunk und bei Goldmedia in Bezug auf den Westdeutschen Rundfunk Stellungnahmen eingereicht – ersteres, weil einige ARD-Seiten dort gemacht werden, letzteres, weil dieser ARD-Sender ja tatsächlich auf unlautere Weise gegen mich agiert und sich selbst als Konkurrenz betrachtet. In diesem Fall fand ich es sinnvoller, die Eingaben nicht beim Sender einzureichen (der sie entsorgen würde), sondern beim externen Gutachter.
Von diesen Sendern bzw. von Goldmedia habe ich bislang nichts gehört.
Insgesamt ist das Angebot des Bayrischen Rundfunks gut weggekommen, die fragwürdigen Formate waren hier relativ rar und sind nun beseitigt.
Ich denke, der „3-Stufen-Test“ war sinnvoll, auch wenn die meistenh davon nichts mitbekommen ahben und es eine Insider-veranstaltung blieb.
Links zu Presse-Websites sind Schleichwerbung? Ich wusste noch gar nicht, dass ich Schleichwerber bin. Der Witz ist, dass ich gerne auch schon mal Links zu Seiten setze, auf denen sich jemand blamiert. Ob deren Betreiber das auch als Werbung sehen?
Wie dem auch sei: So lange die ÖRAen Presse-Sites als Quellen nutzen dürfen, gebieten es schon die kollegiale Fairness, das journalistische Handwerk und das Urheberrecht, diese Quellen zu nennen. Die eleganteste Form, das zu tun, ist der dezent gesetzte Link. Damit erkennt nur derjenige, den es wirklich interessiert (und der deshalb seine Maus bewegt), für wen da scheinbar werbegeschlichen wird.
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Nun, für so manchen Intendanten ist jeder Journalist, der sein Geld von einem normalen, nicht gebührenfinanzierten Verleger bekommt, bereits ein böses Kommerzschwein und „privat“ nicht etwa „nicht beruflich“, sondern „nicht öffentlich-rechtlich“. Darum gehts aber diesmal nicht.
Das mit den Links und der Linkhaftung ist in D halt so eine Sache. Die ÖR-Kollegen würden sehr gerne ihre Quellen verlinken, aber sie müssen für jeden externen Link zum Chef, um den genehmigen zu lassen, und das geht normal nur bei privaten (diesmal im Sinne von „nicht kommerziellen“) Seiten oder bei Hochschulen und Wikipedia in Ordnung.
Für alles andere ist die Angst zu groß, heute auf eine Seite mit einem bestimmten Beitrag zu linken und morgen holt sich
ein öffentlich-rechtlicher Senderein Pornoanbieter die Domain und zeigt da was anderes. Oder der kommerzielle Anbieter linkt weiter zu Dingen, die dem Öffi Bauchweh machen. Denk nur mal an den „Skandal“ um die eine Suchmaschine (www.powercat.de), auf die von einer Bundesbehörde verlinkt wurde, und mit drei weiteren Klicks kam man dann irgendwie auf Porno (was eigentlich von jeder Website aus geht). Promt schrieb Bild, das Arbeitsamt (oder welche Behörde auch immer es ware) verlinke auf Pornosites. Wundert es da, wenn niemand beim ÖR außerhalb des eigenen Dunstkreises linken mag?Es ist „the german linkangst“, nichts weiter. Kein ÖR-Redakteur will wegen eines Links unnötig seine Stelle riskieren.
Nochwas: ein kommentarloser Link statt einer verbalen Quellenangabe gilt NICHT als Quellenangabe. Auch, wenn das viele gerne so machen, weil dann nicht so auffällt, daß ihr Text eigentlich nur eine eingedeutschte Variante einer US-Meldung ist. Wie ich es mal genauso gehandhabt habe, gab es prompt Plagiats-Vorwürfe. Wohlgemerkt nicht vom Verlinkten, sondern von einem bösartigen Leser und dem Chef. Da wird immer noch in Print gedacht, statt Links im Text muß es ein Literatur-/Quellenverzeichnis am Ende sein. Auch, wenn das so heute keiner mehr gerne liest.
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