Begleit-Agentur von Autohersteller verklagt 4. Juli 2014
Posted by DL2MCD in Pleiten, Pech und Pannen.trackback
Markenrecht ist ein stetes Ärgernis. So darf sich eine Agentur, die Damenbegleitung vermittelt, nun nicht mehr nach dieser Stadt in Französisch-Guyana benennen, weil auch ein Automodell so heißt.
Da stellt sich natürlich sofort die nächste Frage:
Cayenne ist eine Automodellbezeichnung und deshalb unzulässig – Escort ist aber auch eine.
Klagt jetzt also auch noch Ford?
Und verlangt neben dem Autohersteller Porsche nun auch die Stadt Schadensersatzzahlungen wegen der Verunglimpfung ihres Namens? Es geht ja hier nicht nur um das Verbot des Namens, sondern um echte Strafzahlungen…
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