Praktisch: Die Eltern des Wirts haften! 19. September 2014
Posted by DL2MCD in Wie bitte?.trackback
Wär ja was für den Bastian Sick, der aber inzwischen nicht mehr im Spiegel spiegelt:
Schild im Biergarten des Kreuzwirts in Unterschleißheim
Wäre „Ihre“ kleingeschrieben, hätte es die übliche Bedeutung, daß die jeweiligen Eltern für ihre eigenen Kinder haften (was im Übrigen juristisch schon mal umstritten ist). So aber haften die Eltern des Wirts für die Kinder der Besucher. Ist doch ein netter Service… 😉
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