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„Solarzellen? Nein danke!“. Aber Bausparbeiträge kassieren wollen… 8. November 2014

Posted by DL2MCD in Pleiten, Pech und Pannen, Rezensionen.
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Daß Banken nur dann Kredite geben, wenn man keine braucht, lieber 100.000 € als 1000 € Kredit geben und Regenschirme bei Hitzewellen ausgeben, die sie wieder einsammeln, sobald sich dunkle Wolken am Horizont zeigen, sind bekannte und nur schwer widerlegbare Weisheiten.

Manchmal entspricht die Denkweise von Banken aber einfach nicht der, die ich mir zumindest als „kaufmännisch“ vorstellen würde.

So sollte auf eine Immobilie eine Solaranlage. Eigentlich schon seit Jahren, nur ist das Dach dort nach Westen und Osten ausgerichtet, anfangs wurden aber nur Dächer nach Süden als rentabel akzeptiert. Dann hätte man das Dach sogar an eine Solarnanlagenfirma vermieten und die Anlage dafür nach 10 Jahren kostenfrei überschrieben bekommen können.

Inzwischen haben sich die Einspeiserichtlinien so geändert, daß ein Dach nach Westen und Osten sogar als vorteilhaft angesehen wird, weil es der Anlage die „Mittagsspitze“ nimmt, die mittlerweile ausgeregelt werden muß. Eine Anlage nach Westen und Osten, die eine für Privathaushalte übliche Größe nicht überschreitet, darf also weiter ihre volle Leistung liefern, weil diese sich gleichmäßiger über den Tag verteilt, während solche auf Süddächern jetzt einen „Drehzahlbegrenzer“ auf 70% der Maximalleistung brauchen.

Eine Firma, die gewillt war, so eine Anlage zu konzipieren, BK Solar, fand sich sogar lokal vor Ort. Gleich mit fester Hausbank (Raiffeisenbank), die das finanzieren würde, wenn es sich rechne, so das Versprechen. Also die Einnahmen aus der Anlage die Kosten für die Anlage resp. den notwendigen Kredit überstiegen. Kein Problem, da gibt es ja auch noch KfW-Förderung dazu, damit ist der Kredit günstig. Und man tut etwas für die Umwelt und kann später – wenn Energiespeicher billiger geworden sind – sich auch autark machen. Bei Stromausfall funktioniert ja sonst nicht einmal die Heizung.

Also auf zur Raiffeisenbank…

Diese erklärte dann aber sofort, nein, nicht sofort, sondern nach sehr viel Papierkram, Gutachten etc., es gehe ihnen gar nicht um die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage. Selbstverständlich könnten aus deren Ertrag zwar die Raten für den Solaranlagenkredit direkt abbezahlt werden. Aber es gehe darum, wie stark die Immobilie schon mit der normalen Finanzierungs-Hypothek beliehen sei. Denn die Solaranlage sei ein Teil der Immobilie und damit auch ein Teil der Immobilienfinanzierung, nicht etwa eine eigenständige Energiespar-Finanzierung. Bei einer erst vor einigen Jahren gekauften Immobilie war das zu viel, die muß schon zu einem guten Prozentsatz abbezahlt sein, bevor ein Solaranlagenkredit überhaupt möglich ist. Doch da hätte man noch eine Lösung…

Diese war dann ein Bausparvertrag der Schwäbisch Hall.

Die würde nämlich anders rechnen.

Das tat sie insofern, als man hier neben dem eigentlichen Solaranlagenkredit nach KfW auch noch zusätzlich einen Bausparvertrag abschließen mußte. Nach noch einmal einem Haufen Papierkram, nein, zwei Haufen. Einem für den Solarkredit und einem für den Bausparvertrag. Plus ein aktueller, kostenpflichtiger Auszug des Grundbuchamts – um über die bestehende Hypothek informiert zu sein.

Nach einigen Wochen war auch das erledigt und es wurde ein Vertrag genehmigt und zugeschickt. Juchu. Nein, zu früh gefreut. Nur der eigentlich ungewollte, aber bei einer Bausparkasse unumgängliche Bausparvertrag. Der Solarkredit, um den es eigentlich ging, fehlte dagegen, was benahe nicht aufgefallen wäre. Der mußte erst noch genehmigt werden. Aber man solle sich keine Sorgen machen, der Bausparvertrag würde automatisch aufgelöst, wenn kein Solarkredit zustande komme. Warum man bitteschön nicht umgekehrt den erst beginngt, wenn der Rest auch genehmigt ist, das weiß nur Schwäbisch-Hall, aber man kann es sich denken:

Die Genehmigung des Solarkredits dauerte dann nämlich noch mehrere Monate. Und endete dennoch mit einer Ablehnung. Man sei der Ansicht, daß die Raten für den Bausparvertrag nicht aus den Stromeinnahmen gedeckt werden könnten und zur Überschuldung führen würden. Den Bausparvertrag werde man aber gerne weiterführen.

Hääääääää????

Der Bausparvertrag war ja gerade die „kritische“ Belastung!

Und zudem ohne Anlage, die er finanzieren sollte, sinnlos und nicht KfW-zuschußfähig.

Aber klar, während aus den Einnahmen finanzierte Ausgaben höchst riskant sind, sind nicht aus Einnahmen finanzierte Ausgaben auf einmal rentabel. Für Schwäbisch-Hall natürlich, nicht für den Kunden.

Schließlich ist der Bausparvertrag das, was einem eine Schwäbisch Hall verkaufen will. Ob man ihn will oder nicht.

Der Bausparvertrag mußte nun separat gekündigt werden, schriftlich bitteschön, von „automatischer Auflösung bei Nichtbewilligung“ war plötzlich überhaupt keine Rede mehr. So gewann die Schwäbisch Hall einen weiteren Monat, in dem sie abbuchen konnte.

Als dann endlich die Kündigung akzeptiert war, wurde immer noch weiter abgebucht. Es braucht nämlich noch länger, den Abuchungsauftrag zu anullieren. So schnell, wie man das Abkassieren eingerichtet hatte, kann es natürlich keinesfalls wieder abgestellt werden. So etwas kann eine Bank einfach nicht, das hat man dort nicht gelernt…

Aber schließlich wurde das bis dato eingezahlte Geld – natürlich ohne Zinsen – wieder ausgezahlt. Die Schwäbisch Hall hatte also nicht wie geplant dem Kunden einen – kostenpflichtigen – Kredit gewährt, sondern umgekehrt der Kunde ihr einen, noch dazu kostenlosen! 😦

Also alles vorbei? Nein, noch lange nicht. Im nächsten Monat buchte die Schwäbisch Hall trotz erfolgter Vertragsauflösung wieder ab. Die Abbuchungserlaubnis zu widerrufen, dauere leider etwas länger, so die neue Ausrede.

Und nein, es kann auch nicht mehr zurückgebucht werden, wegen SEPA sei dies nicht möglich. Der Kunde müsse umgekehrt bei seiner Hausbank für nun anfallende Abbuchungen eine Rücklastschrift beantragen…!

Also eine Bank ist nicht imstande, fälschlich abgebuchtes Geld selbstständig zurückzubuchen???

Was ein Armutszeugnis!

Man ließ also schließlich die Überweisung „zurückgehen“ (was die Schwäbisch Hall Gebühren kostet, aber das ist ihr wohl egal) und künftige Abbuchungen der Schwäbisch Hall seitens der eigenen Bank sperren. Das geht nämlich jetzt mit SEPA.

Seitdem ist Ruhe, die Schwäbisch Hall kann jetzt nichts mehr abbuchen, selbst wenn sie es weiter versucht.

Und die Solaranlage?

Der Interessent sah sich dann zwar noch bei anderen Banken um, die Ethikbank scheint für Solaranlagen eine gute Adresse zu sein. Doch das dort angeblich so einfache Genehmigungsverfahren „innerhalb von 24 Stunden“ erwies sich als plötzlich doch wieder mit jeder Menge mitzusendenden Zusatzbelegen belastet, wie aktuelle Lohnzettel – Originale, keine Kopien – etc., daß er schließlich die Sache bleiben ließ. Es hätte zwar etwas Geld gespart und die Umwelt gefördert, aber dann bleibt es halt erstmal bei Strom von Greenpeace statt aus der eigenen Anlage. besser als nix. Zumal genau in die ganzen Entscheidungen auch Änderungen im Ökostromgesetz kamen wie Ökostromabgaben auf selbst erzeugten Solarstrom, während auf selbst erzeugten Kohle- und Atomstrom keine solchen Abgaben erforderlich sind, die die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu seinen Ungunsten verändert hätten. Wer sagt denn, daß nicht nach Installation der Solaranlage noch weitere Gesetzesänderungen kommen, die das Ganze in ein Draufzahlgeschäft verwandeln? Und er hatte auch einfach keinen Bock mehr auf eine weitere Runde Papierkrieg und weitere, nicht mehr zu stoppende Abbuchungen vom Konto. Zudem ist jeder Kreditantrag ein Minuspunkt bei der Schufa, ein abgelehnter ohnehin, und dann fehlt irgendwann das Geld für etwas Wichtiges, während eine Solaranlage nicht lebenswichtig ist.

Vermutlich wäre es einfacher, einen Kredit für ein Atomkraftwerk im Keller zu bekommen. Das ist dann im Gegensatz zu Solarzellen auf dem Dach ja kein Bestandteil der Immobilie. Und nicht von der Ökostromabgabe betroffen…

Kommentare»

1. ujf99 - 9. November 2014

Da fällt mir nur ein Kalauer ein:
Diese Schweine können Sie kauen – http://de.wikipedia.org/wiki/Schwäbisch-Hällisches_Landschwein

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DL2MCD - 9. November 2014

Ich kannte nur „Auf diese Schweine können Sie hauen“ – was ja offensichtlich sehr passend ist…

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ujf99 - 9. November 2014

Tierquälerei!

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DL2MCD - 10. November 2014

Mit dem Spruch sind keine Vierbeiner gemeint…wobei, auch die muß man hauen, bevor man sie kauen kann. Oder beißt Du in eine lebende Sau? =:-O

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